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Seegängige Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Fallschirmrakete, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, war der Kauf, Transport und die Lagerung von Signalraketen bis 2014 nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis (FKN) nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann.
Auch Vercharterter mussten früher den Nachweis über die Fachkunde verlangen, da sie sonst Schiffe mit pyrotechnischer Signalmunition der Klasse T2 (Fallschirmrakete) nicht an ihre Kunden abgeben durften.
Das ist aber inzwischen geändert, eine Prüfung ist nicht mehr erforderlich.

Weitere Infos: http://www.yacht.de/panorama/news/der-pyroschein-wird-ueberfluessig/a87665.htm

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