

Seegängige Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Fallschirmrakete, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, war der Kauf, Transport und die Lagerung von Signalraketen bis 2014 nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis (FKN) nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Weitere Infos: http://www.yacht.de/panorama/news/der-pyroschein-wird-ueberfluessig/a87665.htm |
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