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Seegängige
Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Fallschirmrakete,
Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln
und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist
der Kauf, Transport und die Lagerung von Signalraketen nur gestattet, wenn
ein Fachkundenachweis (FKN) nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden
kann.
Auch Vercharterter verlangen den Nachweis über
die Fachkunde, da sie sonst Schiffe mit pyrotechnischer Signalmunition der
Klasse T2 (Fallschirmrakete) nicht an ihre Kunden abgeben dürfen.
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Unterricht:
An 2 Unterrichtsabenden bilden wir Sie in unseren Räumen in Aachen
beispielhaft und praxisnah aus:
Nicht nur die Prüfungsfragen werden erläutert,
sondern auch das Verhalten im Seenotfall.
Dummies gewähren einen anschaulichen
Unterricht. Unsere Skripten ersparen Ihnen das Mitschreiben.
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